- Lizenzvertrag zu Task Till Dawn ${version} -
Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag sorgfältig durch. 
Mit der Nutzung dieser Software erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis an die Bestimmungen dieses Vertrags gebunden zu sein. 
Sie dürfen die Software nicht verwenden wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrags nicht einverstanden sind.

§1. Vertragspartner
1) Vertrag zur Nutzung des Programms Task Till Dawn ${version} zwischen
- Oliver Matuschin, Ruhrstraße 14, D-70374 Stuttgart (im Folgenden "Lizenzgeber" genannt) und
- Ihnen als Anwender (im folgenden "Lizenznehmer" genannt) der oben bezeichneten Software.

2) Nutzung nur bei Einverständnis
Eine Nutzung von Task Till Dawn ${version} durch den Lizenznehmer ist nur zulässig, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrags anerkennt.

§2 Urheberrechte
1) Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu.
Das Urheberrecht umfaßt insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software.

2) Jegliche Rechte an der Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich an Sie übertragen werden, bleiben ausschließlich beim Lizenzgeber. 
Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verändern, auf ihre Funktionsweise hin zu untersuchen, zu dekompilieren oder sie als Grundlage für eigene Softwareprogramme zu verwenden.

3) Der Lizenznehmer erhält das individuelle Nutzungsrecht an der Software. 
Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

§3 Wichtige Einsatzbeschränkung
1) Der Einsatz der Software in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software körperliche Schäden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen können, ist ausdrücklich untersagt. 
Jede Haftung seitens des Lizenzgebers für Schäden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.

§4 Nutzungsrecht
1) Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche Lizenz zur unentgeltlichen zeitlich unbegrenzten Nutzung der Software.

2) Die Software darf an Dritte weitergegeben werden. Allerdings nur vollständig wie beim Download von oliver-matuschin.de, inklusive Dokumentation und anderer zugehöriger Dateien.

3) Es ist untersagt, ohne ausdrückliches Einverständnis des Lizenzgebers, die Software kommerziell zu vertreiben bzw. aus ihrer Verbreitung finanziellen Nutzen zu ziehen.

§4 Gewährleistung und Haftung
1) Die Software wird sie dem Lizenznehmer "AS-IS" (wie vorliegend) ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Keine Gewährleistung wird insbesondere für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Software, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung übernommen. Der Lizenznehmer benutzt die Software auf eigene Gefahr. Erweist sich die Software als mangelhaft, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu Lasten des Lizenznehmers und nicht zu den Lasten des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten.

§5 Vollständiger Vertrag
1) Diese Vereinbarung stellt den vollständigen Vertrag zwischen den beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren Verabredungen, Kaufverträge, Abmachungen und Vereinbarungen, es sei denn, Sie haben eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber getroffen.

§6 Schlußbestimmungen
1) Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrags ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

2) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Sitz des Lizenzgebers. 
Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung sowie der Erfüllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers in der Bundesrepublik Deutschland geklärt werden.